Ab dem 23.03.2020 gelten geänderte bzw. ergänzte Regeln bezüglich der Notbetreuung von Kindern.
Eltern oder Erziehungberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, können ab dem 23.03.2020 ihr Kind unabhängig von der beruflichen Situatiuon des Partners oder anderen Elternteils in eine Notbetreuung geben.
Auch die Betreuung von Kindern, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, wurde für den Ganztag erweitert.
Zudem steht ab dem 23.03.2020 bei Bedarf eine Notbetreuung an allen Wochentagen, auch samstags und sonntags sowie in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. Aktuelle Informaionen dazu bietet die Internetseite des Schulministeriums.
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