Schulordnung
In jeder Gemeinschaft gibt es Regeln und Gesetze.
Sie sollen für ein friedliches Zusammenleben sorgen und verhindern, dass sich jemand Vorteile verschafft, die anderen schaden können.
Auch unsere Schule ist eine Gemeinschaft von Menschen.
Die Regeln für unser Zusammenleben in unserer Schule sind in der Schulordnung festgelegt.
Die Schulordnung ist das Gesetz unserer Schule.
Unsere drei wichtigsten Regeln sind:
- RESPEKT - Ich gehe freundlich mit allen um.
- KEINE GEWALT - Ich halte angemessenen Abstand zu anderen.
- Ich befolge die Anweisungen der Lehrpersonen.
STANDORT: NOTTULN / STEVERGRUPPE
§ 1
Ich bin freundlich und höflich zu allen Menschen, denen ich auf dem Schulweg und im Schulalltag begegne. Das bedeutet, dass ich Beleidigungen, Beschimpfungen, Entwürdigungen (z.B. durch rechtsradikale Aktivitäten/ Äußerungen), anzügliche Bemerkungen sowie Geräusche und Provokationen unterlasse.
§ 2
- Ich halte Abstand zu anderen. Das bedeutet, dass ich jede Form von körperlicher Gewalt, Bedrohung oder körperlichem Übergriff vermeide.
- Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist strengstens verboten.
§ 3
- Ich respektiere das Schulpersonal und befolge seine Anweisungen.
- Ich werfe keine Gegenstände, Schneebälle oder Ähnliches auf andere Personen.
§ 4
- Ich respektiere das Eigentum anderer. Das bedeutet, dass ich niemals das Eigentum anderer zerstöre, beschädige oder entwende.
- Die Einrichtungsgegenstände der Schule sind pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung/Zerstörung (z.B. Beschreiben von Tischen, Einritzen von Mustern mit dem Zirkel, Werfen von Gegenständen etc.) haften die Schüler*innen/Erziehungsberechtigten für den Schaden.
§ 5
Handys, MP3-Player oder Ähnliches bleiben zum Schutz vor Missbrauch während der gesamten Schulzeit zu Hause, im Handy-Hotel oder ungesehen in der Schultasche.
§ 6
1. Ich lasse die Mitschüler*innen in Ruhe arbeiten.
- Ich betrete nur in Absprache mit der Lehrperson Differenzierungs-, Fach-, Auszeit- und Nebenräume.
§ 7
- Während der gesamten Schulzeit gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Rauchen ist damit verboten.
- Während der gesamten Schulzeit gilt das Jugendschutzgesetz. Das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol und Drogen ist daher verboten.
§ 8
- Ich erscheine mit Arbeitsmaterial und dem Schulplaner pünktlich zum Unterricht.
- Während der gesamten Schulzeit verlasse ich niemals ohne Erlaubnis den Klassenraum/das Schulgelände/die Lerngruppe oder entziehe mich der Aufsicht durch die Lehrperson.
§ 9
Ich halte mich an die Klassenregeln!
STANDORT: ALEXIANER MARTINISTIFT
§ 1
Ich bin freundlich und höflich zu allen Menschen, denen ich auf dem Schulweg und im Schulalltag begegne. Das bedeutet, dass ich Beleidigungen, Beschimpfungen, Entwürdigungen (z.B. durch rechtsradikale Aktivitäten/ Äußerungen), anzügliche Bemerkungen sowie Geräusche und Provokationen unterlasse.
§ 2
- Ich halte Abstand zu anderen. Das bedeutet, dass ich jede Form von körperlicher Gewalt, Bedrohung oder körperlichem Übergriff vermeide.
- Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist strengstens verboten.
§ 3
- Ich respektiere das Schulpersonal und befolge seine Anweisungen.
- Ich werfe keine Gegenstände, Schneebälle oder Ähnliches auf andere Personen.
§ 4
- Ich respektiere das Eigentum anderer. Das bedeutet, dass ich niemals das Eigentum anderer zerstöre, beschädige oder entwende.
- Die Einrichtungsgegenstände der Schule sind pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung/Zerstörung (z.B. Beschreiben von Tischen, Einritzen von Mustern mit dem Zirkel, Werfen von Gegenständen etc.) haften die Schüler*innen/Erziehungsberechtigten für den Schaden.
§ 5
Handys, MP3-Player oder Ähnliches bleiben zum Schutz vor Missbrauch während der gesamten Schulzeit auf der Gruppe.
§ 6
1. Ich lasse die Mitschüler*innen in Ruhe arbeiten.
- Ich betrete nur in Absprache mit der Lehrperson Differenzierungs- und Nebenräume.
§ 7
- Während der gesamten Schulzeit gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Rauchen ist damit verboten.
- Während der gesamten Schulzeit gilt das Jugendschutzgesetz. Das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol und Drogen ist daher verboten.
§ 8
- Ich erscheine mit Arbeitsmaterial pünktlich zum Unterricht.
- Während der gesamten Schulzeit verlasse ich niemals ohne Erlaubnis den Klassenraum/das Schulgelände/die Lerngruppe oder entziehe mich der Aufsicht durch die Lehrperson.
§ 9
Ich halte mich an die Klassenregeln!